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1 A 3852/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-25, 1 A 3852/19
1 A 3852/19Verwaltungsgericht25.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 1 A 3852/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0125.1A3852.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung von Amts wegen – für das Klageverfahren erster Instanz auf die Wertstufe bis 2.000,00 Euro festgesetzt.
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