Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-22, 13 B 58/21

13 B 58/21Verwaltungsgericht22.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 58/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-22

Aktenzeichen: 13 B 58/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0122.13B58.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 11. Januar 2021 wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf jeweils 10.000 Euro festgesetzt.

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