Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-21, 4 E 42/20

4 E 42/20Verwaltungsgericht21.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 42/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-21

Aktenzeichen: 4 E 42/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0121.4E42.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

  1. Die Erinnerung wird hinsichtlich der Einwände gegen den mit Kostenrechnung vom 4.2.2020 geltend gemachten Anspruch zum Kassenzeichen 00700699491007 zurückgewiesen.

  2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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