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4 E 42/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-21, 4 E 42/20
4 E 42/20Verwaltungsgericht21.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 4 E 42/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0121.4E42.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Erinnerung wird hinsichtlich der Einwände gegen den mit Kostenrechnung vom 4.2.2020 geltend gemachten Anspruch zum Kassenzeichen 00700699491007 zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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