Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-20, 12 E 633/20

12 E 633/20Verwaltungsgericht20.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 E 633/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-20

Aktenzeichen: 12 E 633/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0120.12E633.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 62.400 € festgesetzt. Soweit eine darüber hinausgehende Festsetzung begehrt wird, wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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