Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-19, 9 B 2029/20

9 B 2029/20Verwaltungsgericht19.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 B 2029/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-19

Aktenzeichen: 9 B 2029/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0119.9B2029.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. Dezember 2020 ist in den Ziffern 1 und 2 wirkungslos.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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