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9 B 2029/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-19, 9 B 2029/20
9 B 2029/20Verwaltungsgericht19.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-19
Aktenzeichen: 9 B 2029/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0119.9B2029.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 18. Dezember 2020 ist in den Ziffern 1 und 2 wirkungslos.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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