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18 A 3481/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-19, 18 A 3481/20
18 A 3481/20Verwaltungsgericht19.01.2021
Ein Rechtsanwalt hat eine von seinem Büro gefertigte Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, auch bezüglich des Rechtsmittelgerichts, zu überprüfen (vgl. dazu schon OVG NRW, Beschluss vom 8. April 2010 - 18 B 139/10 -, juris, Rn. 5).
Entscheidungsdatum: 2021-01-19
Aktenzeichen: 18 A 3481/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0119.18A3481.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Normen: VwGO § 60
Ein Rechtsanwalt hat eine von seinem Büro gefertigte Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung persönlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, auch bezüglich des Rechtsmittelgerichts, zu überprüfen (vgl. dazu schon OVG NRW, Beschluss vom 8. April 2010 - 18 B 139/10 -, juris, Rn. 5).
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.
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