Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-15, 4 A 100/21

4 A 100/21Verwaltungsgericht15.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 100/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-15

Aktenzeichen: 4 A 100/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0115.4A100.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

    1. Das Gesuch des Klägers, die Richterin am Oberverwaltungsgericht T. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.
    1. Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Senats vom 22.12.2020 wird zurückgewiesen.

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