Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-13, 4 B 2065/20

4 B 2065/20Verwaltungsgericht13.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 2065/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-13

Aktenzeichen: 4 B 2065/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0113.4B2065.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 21.12.2020 wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 937,50 Euro festgesetzt.

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