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21 A 3824/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-12, 21 A 3824/18
21 A 3824/18Verwaltungsgericht12.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-12
Aktenzeichen: 21 A 3824/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0112.21A3824.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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