Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-07, 8 B 548/20

8 B 548/20Verwaltungsgericht07.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 548/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-07

Aktenzeichen: 8 B 548/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0107.8B548.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. April 2020 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- EUR festgesetzt.

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