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1 B 347/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-07, 1 B 347/20
1 B 347/20Verwaltungsgericht07.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-07
Aktenzeichen: 1 B 347/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0107.1B347.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.
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