Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-07, 19 A 3629/18.A

19 A 3629/18.AVerwaltungsgericht07.01.2021

Regest

Einem Kläger, der Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist regelmäßig zumutbar, eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse unaufgefordert dem Gericht mitzuteilen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 3629/18.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-07

Aktenzeichen: 19 A 3629/18.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0107.19A3629.18A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Leitsätze

Einem Kläger, der Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist regelmäßig zumutbar, eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse unaufgefordert dem Gericht mitzuteilen.

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

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