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19 A 3629/18.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-07, 19 A 3629/18.A
19 A 3629/18.AVerwaltungsgericht07.01.2021
Einem Kläger, der Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist regelmäßig zumutbar, eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse unaufgefordert dem Gericht mitzuteilen.
Entscheidungsdatum: 2021-01-07
Aktenzeichen: 19 A 3629/18.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0107.19A3629.18A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Einem Kläger, der Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist regelmäßig zumutbar, eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse unaufgefordert dem Gericht mitzuteilen.
Die Anträge werden abgelehnt.
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