Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-06, 4 A 1589/20

4 A 1589/20Verwaltungsgericht06.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 1589/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-06

Aktenzeichen: 4 A 1589/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0106.4A1589.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

    1. Das Gesuch des Klägers, den Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. T. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.
    1. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 29.5.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

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