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1 A 2880/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-05, 1 A 2880/20
1 A 2880/20Verwaltungsgericht05.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-05
Aktenzeichen: 1 A 2880/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0105.1A2880.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und– unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – auch für das erstinstanzliche Verfahren auf 18.857,80 Euro festgesetzt.
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