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8 B 1781/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-04, 8 B 1781/20
8 B 1781/20Verwaltungsgericht04.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-04
Aktenzeichen: 8 B 1781/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0104.8B1781.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 5.000,- EUR festgesetzt.
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