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13 B 1892/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-01-04, 13 B 1892/20
13 B 1892/20Verwaltungsgericht04.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-04
Aktenzeichen: 13 B 1892/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0104.13B1892.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 13. November 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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