Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-28, 4 E 778/20

4 E 778/20Verwaltungsgericht28.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 778/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-28

Aktenzeichen: 4 E 778/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1228.4E778.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11.9.2020 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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