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4 E 778/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-28, 4 E 778/20
4 E 778/20Verwaltungsgericht28.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-28
Aktenzeichen: 4 E 778/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1228.4E778.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11.9.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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