projekte
20 B 763/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-23, 20 B 763/20
20 B 763/20Verwaltungsgericht23.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-23
Aktenzeichen: 20 B 763/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1223.20B763.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 175.000,00 Euro.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.