projekte
4 E 701/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-22, 4 E 701/20
4 E 701/20Verwaltungsgericht22.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-22
Aktenzeichen: 4 E 701/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1222.4E701.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Kläger gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtstreits an das Amtsgericht Münster durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 13.8.2020 wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.