Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-22, 4 B 1991/20

4 B 1991/20Verwaltungsgericht22.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1991/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-22

Aktenzeichen: 4 B 1991/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1222.4B1991.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den seine Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht Köln verwerfenden Beschluss des Senats vom 26.10.2020 ‒ 4 B 1464/20 ‒ wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

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