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13 B 1917/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-21, 13 B 1917/20.NE
13 B 1917/20.NEVerwaltungsgericht21.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-21
Aktenzeichen: 13 B 1917/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1221.13B1917.20NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
§ 11 Abs. 4 Satz 2 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30. November 2020 in der Fassung der Dritten Änderungsverordnung vom 17. Dezember 2020 wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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