Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-18, 6 E 901/20

6 E 901/20Verwaltungsgericht18.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 901/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-18

Aktenzeichen: 6 E 901/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1218.6E901.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass als Frist zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 6. Februar 2020 – 5 K 3049/18 – nunmehr der 11. Januar 2021 bestimmt wird.

Der Vollstreckungsschuldner trägt die Kosten des Verfahrens.

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