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8 B 1317/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-17, 8 B 1317/20
8 B 1317/20Verwaltungsgericht17.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 8 B 1317/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1217.8B1317.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 24. August 2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 8.750 Euro festgesetzt.
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