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16 B 1305/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-17, 16 B 1305/20
16 B 1305/20Verwaltungsgericht17.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-17
Aktenzeichen: 16 B 1305/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1217.16B1305.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12. August 2020 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 2790/20 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. Mai 2020 wiederhergestellt sowie - soweit sie sich gegen die Zwangsgeldandrohung richtet - angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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