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7 A 4744/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-16, 7 A 4744/19
7 A 4744/19Verwaltungsgericht16.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 7 A 4744/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1216.7A4744.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.
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