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4 B 1095/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-15, 4 B 1095/20
4 B 1095/20Verwaltungsgericht15.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-15
Aktenzeichen: 4 B 1095/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1215.4B1095.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8.7.2020 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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