Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-14, 6 A 448/19

6 A 448/19Verwaltungsgericht14.12.2020

Regest

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars a. D. auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf die Verpflichtung des Dienstherrn zum Abschluss eines Tierpflegevertrages nach Aussonderung eines Diensthundes gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 448/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-14

Aktenzeichen: 6 A 448/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1214.6A448.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwVfG NRW §59 Abs. 1

Leitsätze

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars a. D. auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf die Verpflichtung des Dienstherrn zum Abschluss eines Tierpflegevertrages nach Aussonderung eines Diensthundes gerichtet ist.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 1.000,00 Euro festgesetzt.

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