Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-14, 12 A 4032/19

12 A 4032/19Verwaltungsgericht14.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 4032/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-14

Aktenzeichen: 12 A 4032/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1214.12A4032.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Auf den Antrag der Beklagten wird die Berufung zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht den Widerrufs- und Rückforderungsbescheid vom 15. März 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. August 2018 wegen eines Betrages von 2.692,00 € aufgehoben hat.

Der Kläger trägt die Kosten seines Zulassungsverfahrens. Die Kostenentscheidung hinsichtlich der zugelassen Berufung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren des Klägers auf 7.308,00 € und im Übrigen auf 2.692,00 € festgesetzt.

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