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4 E 823/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-08, 4 E 823/20
4 E 823/20Verwaltungsgericht08.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-08
Aktenzeichen: 4 E 823/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1208.4E823.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Köln durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29.9.2020 wird abgelehnt.
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