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10 B 1122/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-08, 10 B 1122/20.NE
10 B 1122/20.NEVerwaltungsgericht08.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-08
Aktenzeichen: 10 B 1122/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1208.10B1122.20NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
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