Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-07, 11 A 2092/17

11 A 2092/17Verwaltungsgericht07.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 2092/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-07

Aktenzeichen: 11 A 2092/17

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1207.11A2092.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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