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9 A 431/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-03, 9 A 431/17
9 A 431/17Verwaltungsgericht03.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 9 A 431/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1203.9A431.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 73,00 Euro festgesetzt.
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