Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-03, 5 A 1033/18

5 A 1033/18Verwaltungsgericht03.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 A 1033/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-03

Aktenzeichen: 5 A 1033/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1203.5A1033.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Januar 2018 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 4. Februar 2016 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.