Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-02, 1 B 121/20

1 B 121/20Verwaltungsgericht02.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 121/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-02

Aktenzeichen: 1 B 121/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1202.1B121.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 8.882,68 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 7.890,28 Euro festgesetzt.

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