Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-01, 2 D 74/18.NE

2 D 74/18.NEVerwaltungsgericht01.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 D 74/18.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-01

Aktenzeichen: 2 D 74/18.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1201.2D74.18NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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