Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-30, 4 A 3213/20

4 A 3213/20Verwaltungsgericht30.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 3213/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-30

Aktenzeichen: 4 A 3213/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1130.4A3213.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats vom 6.11.2020 ‒ 4 A 3613/19 ‒ wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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