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6 B 1351/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-25, 6 B 1351/20
6 B 1351/20Verwaltungsgericht25.11.2020
Erfolglose Beschwerde eines Ersten Polizeihauptkommissars, dessen Eilantrag auf die Verpflichtung des Dienstherrn zur Neubescheidung seines Antrags auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2020-11-25
Aktenzeichen: 6 B 1351/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1125.6B1351.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW §32 Abs. 1 Satz 1
Erfolglose Beschwerde eines Ersten Polizeihauptkommissars, dessen Eilantrag auf die Verpflichtung des Dienstherrn zur Neubescheidung seines Antrags auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts gerichtet ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.
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