Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-25, 6 B 1351/20

6 B 1351/20Verwaltungsgericht25.11.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Ersten Polizeihauptkommissars, dessen Eilantrag auf die Verpflichtung des Dienstherrn zur Neubescheidung seines Antrags auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts gerichtet ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1351/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-25

Aktenzeichen: 6 B 1351/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1125.6B1351.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW §32 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Ersten Polizeihauptkommissars, dessen Eilantrag auf die Verpflichtung des Dienstherrn zur Neubescheidung seines Antrags auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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