Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-20, 8 E 874/20

8 E 874/20Verwaltungsgericht20.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 E 874/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-20

Aktenzeichen: 8 E 874/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1120.8E874.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Festsetzung des Streitwerts in Ziffer 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 29. Oktober 2020 wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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