Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-20, 8 A 4256/19

8 A 4256/19Verwaltungsgericht20.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 A 4256/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-20

Aktenzeichen: 8 A 4256/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1120.8A4256.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. September 2019 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 60.000 Euro festgesetzt.

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