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19 A 3249/18.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-19, 19 A 3249/18.A
19 A 3249/18.AVerwaltungsgericht19.11.2020
Der Staat Eritrea knüpft flüchtlingsschutzrelevante Verfolgungsmaßnahmen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht allein an eine illegale Ausreise vor Erreichen des dienstpflichtigen Alters und/oder eine Asylantragstellung im Ausland (wie OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 ‑ 19 A 1857/19.A ‑, juris, Rn. 131 ff.).
Entscheidungsdatum: 2020-11-19
Aktenzeichen: 19 A 3249/18.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1119.19A3249.18A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der Staat Eritrea knüpft flüchtlingsschutzrelevante Verfolgungsmaßnahmen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nicht allein an eine illegale Ausreise vor Erreichen des dienstpflichtigen Alters und/oder eine Asylantragstellung im Ausland (wie OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 ‑ 19 A 1857/19.A ‑, juris, Rn. 131 ff.).
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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