Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-17, 7 B 1499/20

7 B 1499/20Verwaltungsgericht17.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 1499/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-17

Aktenzeichen: 7 B 1499/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1117.7B1499.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstands wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 33.500 € festgesetzt.

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