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7 B 1499/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-17, 7 B 1499/20
7 B 1499/20Verwaltungsgericht17.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-17
Aktenzeichen: 7 B 1499/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1117.7B1499.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstands wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 33.500 € festgesetzt.
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