Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-17, 1 B 1382/20

1 B 1382/20Verwaltungsgericht17.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1382/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-17

Aktenzeichen: 1 B 1382/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1117.1B1382.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20.369,97 Euro festgesetzt.

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