projekte
2 B 1537/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-16, 2 B 1537/20
2 B 1537/20Verwaltungsgericht16.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-16
Aktenzeichen: 2 B 1537/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1116.2B1537.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.