Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-16, 2 B 1537/20

2 B 1537/20Verwaltungsgericht16.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1537/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-16

Aktenzeichen: 2 B 1537/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1116.2B1537.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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