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7 A 4257/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-12, 7 A 4257/19
7 A 4257/19Verwaltungsgericht12.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-12
Aktenzeichen: 7 A 4257/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1112.7A4257.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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