Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-12, 19 A 4944/18.A

19 A 4944/18.AVerwaltungsgericht12.11.2020

Regest

Frauen im eritreischen Nationaldienst drohende Verfolgungsmaßnahmen knüpfen nicht generell mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit an eine ihnen zugeschriebene Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinn des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG/Art. 10 Abs. 1 Buchstabe d) RL 2011/95/EU an (wie OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 ‑ 19 A 1857/19.A ‑, juris, Rn. 110 ff).

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 4944/18.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-12

Aktenzeichen: 19 A 4944/18.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1112.19A4944.18A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Leitsätze

Frauen im eritreischen Nationaldienst drohende Verfolgungsmaßnahmen knüpfen nicht generell mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit an eine ihnen zugeschriebene Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinn des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG/Art. 10 Abs. 1 Buchstabe d) RL 2011/95/EU an (wie OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 ‑ 19 A 1857/19.A ‑, juris, Rn. 110 ff).

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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