Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-11, 2 B 1608/20

2 B 1608/20Verwaltungsgericht11.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1608/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: 2 B 1608/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1111.2B1608.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 650,- Euro festgesetzt

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