projekte
1 A 205/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-11, 1 A 205/17
1 A 205/17Verwaltungsgericht11.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: 1 A 205/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1111.1A205.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 46.961,25 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 47.410,73 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.