Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-11, 18 B 544/19

18 B 544/19Verwaltungsgericht11.11.2020

Regest

Zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU (Art. 10 Abs. 1 Satz 2 RL 2004/38 EG).

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 18 B 544/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: 18 B 544/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1111.18B544.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Normen: FreizügG/EU § 5 Abs. 1 Satz 2; FreizügG/EU § 5 Abs. 1 Satz 1; RL 2004/38 EG Art. 10 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen für die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU (Art. 10 Abs. 1 Satz 2 RL 2004/38 EG).

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller eine Bescheinigung über die Einreichung seines Antrags vom 18. Mai 2018 auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte auszustellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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