Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-10, 8 B 1409/20.AK

8 B 1409/20.AKVerwaltungsgericht10.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 1409/20.AK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-10

Aktenzeichen: 8 B 1409/20.AK

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1110.8B1409.20AK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.

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