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8 B 1409/20.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-10, 8 B 1409/20.AK
8 B 1409/20.AKVerwaltungsgericht10.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 8 B 1409/20.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1110.8B1409.20AK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.
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