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13 B 1765/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-10, 13 B 1765/20
13 B 1765/20Verwaltungsgericht10.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 13 B 1765/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1110.13B1765.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. November 2020 geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Köln 20 K 6012/20 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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